Energieberatungszentrum NRW
Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

(Zertifiziert durch eine nach ISO/IEC arkkreditierte Personenzertifizierungsstelle)

Energieberater 
Energieeffizienz Experte & Auditor nach DIN/EN 16247

 

Energienews


07.10.2025

Energetische Maßnahme: Erst bei vollständiger Zahlung gibt‘s die Steuerermäßigung

Eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn sie vollständig bezahlt wurde, so der Bundesfinanzhof. Vorher darf sie nicht steuerlich geltend gemacht werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater