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Energienews


18.09.2020

Stichtag für alte Kaminöfen beachten

Ab dem 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen: Zwischen 1985 und 1994 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin.

Neue Feuerstätten verbrennen Holz effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab dem kommenden Jahr mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt die Vorgabe schon länger. „Bei einer Neuanschaffung sollte auf eine gute Energieeffizienz geachtet werde“, erläutert Stefan Materne, Energieexperte bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletsöfen erreichen sogar A++.

Worauf es beim Betrieb von Holzöfen zu achten gilt

- nur unbehandeltes Brennholz verwenden

- gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen

- geeigneten Anzünder verwenden

- auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten

- Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpelletsanlagen mit bis zu 45 Prozent gefördert.

Quelle: VZBV / jb




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