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Bauleitung und Bauüberwachung

Sie wollen Bauen oder Sanieren?
Sie haben auch schon ein Gebäude und wollen es erweitern, um einen Anbau erweitern oder es einer neuen Nutzung zuführen?
 
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine baubegleitende Qualitätsüberwachung schon bei geringsten Bauvorhaben vorteilhaft ist. Wir reduzieren mögliche Beseitigungsfehler bereits während der Ausführung und somit das Risiko von Mangelärger.

Ziel unserer baubegleitenden Qualitätsüberwachung ist es für Sie als Bauherren frühzeitig Planungs-, Material- und Ausführungsfehler zu erkennen und Baumängel, Bauschäden sowie Qualitäts- und Wertminderungen an Ihrem Bauvorhaben zu vermeiden.
Unsere Arbeit als Bauleitung und Bausachverständige beginnt bereits mit der Kontrolle der Planung und Baubeschreibung. Daher ist in den meisten Fällen empfehlenswert, schon vor Beginn der Arbeiten wichtige Bauphasen mit der Bauleitung und baubegleitenden Qualitätsüberwachung zu beauftragen:

1. Bodenplatte, Keller
2. Rohbaufertigstellung
3. Ausbau und Rohinstallation
4. Fertigstellung / Abnahme

Bis spätestens zum Ortstermin sollten Sie uns als Bausachverständigen folgende Unterlagen und Informationen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

1. Baugenehmigung nebst Anlagen. 
2. Wärmeschutznachweis
3. Genehmigungs- und Ausführungspläne
4. Bodengutachten
5. statische Berechnungen
6. Werkvertrag mit Leistungsbeschreibung des Bauträgers 
7. ggf. vorhandene Handwerker Angebote


Entsprechend der HOAI haben wir einen Auszug der Leistungsphase 8 aufgeführt.

·       Aufstellung und Überwachung eines Zeitplans in Form eines Balkendiagramms.
·       Führen von einem Bautagebuch, das dem Auftraggeber bzw. Bauherrn nicht zwingend
        vorgelegt werden muss.
·       Koordination und Überwachung der fachlich beteiligten Unternehmen am Bau.
·       Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen zusammen.
·       Kostenfeststellung nach entsprechendem Berechnungsrecht bzw. DIN 276 sowie
        Rechnungsprüfung.
·       Überwachung einschließlich Detailkorrektur bei Fertigbauteilen.
·       Beantragung der behördlichen Bauabnahme und die eigene, persönliche Teilnahme          an der behördlichen Abnahme.