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Wie ist der Privathaushalt betroffen?

Seit November 2011 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, welche für noch besseres, sprich saubereres Wasser für den menschlichen Gebrauch sorgen soll.
Es gibt diverse neue Vorschriften, die strickt beachtet werden müssen, denn es gibt ab sofort strengere Kontrollen.

Es dürfen nur noch bestimmte Materialien bei der Installation von Filteranlagen und Co verwendet werden, denn zahlreiche Materialien waren in der Vergangenheit nicht für den dauerhaften Kontakt mit Wasser geeignet.

Durch Rost und andere Erosionen an den Materialien wurde das Wasser immer wieder verunreinigt. Geringfügig, aber eben doch so, dass es relativ minderwertig war. Damit sich dies nun alles ändert, wurde die neue Trinkwasserverordnung erschaffen.

 

Es fragen sich derzeit noch viele Privathaushalte, inwiefern sie selber betroffen sind. Müssen denn nun alle Anlagen aufgewertet oder gar komplett ausgetauscht werden? Toiletten, Duschen und andere Badanlagen in Privathaushalten unterlagen bislang keiner speziellen Kontrollen. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Der Privatnutzer ist in der Regel nur der Endverbraucher des jetzt noch besseren Trinkwassers.
Kurz gesagt, alle privaten Haushalte sind von der Untersuchungspflicht entbunden und können somit weiterhin all ihre bisherigen Anlagen benutzen.

Auch andere Anlagen, die vielleicht nicht als Privatanlagen durchgehen, müssen sich keiner Kontrollen unterziehen, wenn sie frei von Duschen und anderen Aerosoleinheiten sind. Kaufhäuser, Bürogebäude und ähnliche Einrichtungen unterliegen auch nicht der generellen Kontrollen.

Anders sieht es aus, wenn es um Einrichtungen geht, die öffentlich zugängliche Duschräume anbieten. Doch dies hat wenig mit Privathaushalten zu tun, denn schließlich stellt ja niemand seine Dusche der Öffentlichkeit zur Verfügung. Trotz Änderungen der Trinkwasserverordnung müssen sich Privathaushalte also nicht umstellen.